Die Teilnahme an einem Erholungsaufenthalt ist aufgrund der Satzung und der Gemeinnützigkeit des Vereins an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
In den Genuss eines zehntägigen Aufenthalts im Heinrich-Imbusch-Haus kommen nur IG-BCE-Mitglieder, die nicht mehr im aktiven Arbeitsleben stehen, langjähriges Gewerkschaftsmitglied sind und sich unermüdlich für die Gewerkschaft und die gewerkschaftspolitischen Ziele eingesetzt haben.
Die Lebensgefährten/innen dürfen nur mitgebracht werden, wenn auch sie die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Wer sich für einen Aufenthalt interessiert, meldet sich in der Ortsgruppe, beim Seniorenarbeitskreis oder dem zuständigen IG-BCE-Bezirk.